top of page
gruenbaum 115x115.png

Fritz Grünbaums geraubte Kunstsammlung

WIEN: Mit Beschluss vom 18. November 2010 kam das von Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied eingesetzte Gremium unter Vorsitz von BM a.D. Dr. Nikolaus Michalek zum Schluss, dass bezüglich der Werke, die sich aktuell im Bestand der Leopold Museum – Privatstiftung befinden und deren Eigentümer bis 1939 Fritz Grünbaum war, der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Kunstrückgabegesetz auch dann nicht erfüllt wäre, wenn die Bilder Fritz Grünbaums im Bundeseigentum stünden.

Dieser Beschluss erfolgte auf Grundlage des Dossiers zu Fritz Grünbaum, erstellt von Mag. Dr. Sonja Niederacher, am 30. Juni 2010. Sie wurde vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und von der Leopold Museum – Privatstiftung gemeinsam beauftragt. Das Dossier führte die Kommission aufgrund Weglassung von Beweismitteln und mangelhafter Darstellung der vorgelegten Beweismittel zum irrigen Schluss, dass eine Entziehung der Sammlung durch die NS Behörden im Sinne des § 1 Nichtigkeitsgesetz nicht feststellbar ist.

Herbert Gruber kritisiert dieses Dossier und fordert die ergänzende Anhörung von Historikern mit fundierter Kenntnis um die Entziehung von Vermögenswerten während der NS Zeit, z.B. aus dem Kreise der Mitarbeiter des Nationalfonds und der Historikerkommission und fordert die Kommission Dr. Nikolaus Michalek auf ihren Beschluss vom 18.11.2010 überprüfen.

bottom of page